Burweg Estorf Heinbockel Kranenburg Oldendorf

Schiedsamt

SCHLICHTEN STATT RICHTEN das ist das Motto der Schiedsfrauen und Schiedsmänner.

Schiedspersonen schlichten vorgerichtlich Streitfälle zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art. Ein Schlichtungsversuch ist schnell bearbeitet. Die Verhandlungen  finden spätestens innerhalb eines Monats ab Antragstellung statt. Sie sparen  dadurch Zeit und Nerven. Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, so dass das Verfahren vergleichsweise kostengünstig ist. An Kosten für ein Schlichtungsverfahren fallen lediglich geringe Verfahrens- und Sachkosten an. Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Der Schiedsmann kann jedoch nur schlichten, aber nicht richten. Es wird also kein Urteil gesprochen, sondern Ziel ist es, einen Vergleich zu schließen, mit dem beide Parteien einverstanden sind.

Detaillierte Informationen finden Sie unter http://www.schiedsamt.de/.

Das Niedersächsische Justizministerium hat eine Broschüre "Tipps für Nachbarn - Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten" herausgegeben. Diese Broschüre können Sie sich bei uns im Rathaus (Herr Starzonek, Zimmer: 14) herausholen oder dirket hier downloaden.

Schiedsmänner der Samtgemeinde Oldendorf:


BDS-LOGO
Schiedsmann
Peter Tiedemann
Timmerlade 2
21726 Oldendorf
Tel. 04144/7097

stellv. Schiedsmann
Hans-Heinrich Kühlke
Taubenweg 3
21726 Oldendorf
Tel. 04144/7707

© Samtgemeinde Oldendorf
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