Samtgemeindebürgermeister
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben mich für die Zeit vom 01.04.2002 bis zum 31.10.2011 zum hauptamtlichen Samtge-meindebürgermeister der Samtgemeinde Oldendorf gewählt. Damit bin ich der erste hauptamtliche Samtgemeindebürgermeister in der Geschichte der Samtgemeinde Oldendorf.
Das Amt und damit die Aufgabe des hauptamtlichen Samtgemeinde-bürgermeisters beinhaltet zum einen die politische Repräsentation der Samtgemeinde Oldendorf und zum anderen die Leitung der Samtge-meindeverwaltung.
Ich bin parteilos und strebe die Schaffung einer bürgernahen, lei-stungsorientierten und wirtschaftlichen Samtgemeindeverwaltung in der Form eines kommunalen Dienstleisters an. Voraussetzung dafür sind Kostenbewusstein, Transparenz, Innovationbereitschaft und zeitgemäßes Verwaltungshandeln.
Demzufolge ist die Organisationsstruktur der Samtgemeindeverwaltung seit meinem Dienstantritt mehrfach verändert worden. Mittlerweile gibt es eine schlanke und kostenreduzierte Organisationsstruktur, die schnelle und vor allen Dingen qualifizierte Arbeitsergebnisse ermöglicht.
Dennoch gilt es, auch zukünftig die Struktur ständig zu hinterfragen, zu überprüfen und natürlich zu optimieren, um insbesondere die Personal- und Sachkosten so gering wie möglich zu halten.
Es ist gegenwärtig kaum ein finanzieller Handlungs- oder Gestaltungsspielraum gegeben, obwohl das Land Niedersachsen das Finanzausgleichsgesetz reformiert hat. Die elementare Handlungsfähigkeit der Kommunen ist dadurch noch nicht wieder hergestellt und das Recht auf Selbstverwaltung kann von daher nicht in erforderlichem Umfange wahrgenommen werden. Man darf jedoch nicht nur auf weitere Reformen und auf vermeintliche Hilfe von außen warten, sondern muss auch selbst immer wieder durch eine ständige Aufgaben- und Ausgabenkritik die Daueraufgabe der Sanierung der Finanzen in Angriff nehmen.
Betriebswirtschaftliche Denk- und Vorgehensweisen werden verstärkt in die politischen Entscheidungen und natürlich in das Verwaltungshandeln einfließen müssen.
Demzufolge sind in allen Bereichen althergebrachte Verfahrensweisen und Strukturen auf den Prüfstand zu stellen.
Auch das Neue Kommunale Rechnungswesen leistet dabei einen wichtigen und grundlegenden Beitrag. Erst mit der doppelten kaufmännischen Buchführung in Kommunen (Doppik) wird die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage transparent. Dieses Rechnungswesen stellt ein unumgängliches und einschneidendes Instrument zur Effizienzsteigerung der Verwaltung dar. Seit dem 01.01.2006 ist die Gemeindehaushalts- und-kassenverordnung (GemHKVO) nunmehr in Kraft, die als rechtliche Grundlage für diesen Rechnungsstil dient.
Seit meinem Dienstantritt ist ein strikter Sparkurs in allen Bereichen gefahren worden. Die Erledigung vieler Einzelaufgaben wird unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten hinterfragt. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung wurde vom Trinkwasserverband Stader Land (TWV) übernommen. Der Landkreis Stade hat zur Realisierung von Synergieeffekten die Erledigung der Aufgaben der Müllgebührenabrechnung und der Hartz IV-Gesetzgebung an sich gezogen.
Der finanzielle Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt wird kontinuierlich abgebaut, sodass bei hartnäckiger Fortsetzung des Sparkurses und einer vorausschauenden Finanzplanung ein vollständiger Abbau des Fehlbetrages voraussichtlich im Jahre 2009 erfolgen könnte.
Im Vermögenshaushalt hat sich in der Vergangenheit ein Investitionsstau in fast allen Bereichen angesammelt, den es zielorientiert abzubauen gilt. Bei den sechs Gemeindeverbindungsstraßen geht es immerhin um ein Investitionsvolumen von rund 1,9 Millionen Euro, bei den Friedhofskapellen um gegenwärtig 100.000 Euro und im Bereich des Feuerwehrwesens sind in den nächsten Jahren rund 500.000 Euro zu investieren. Von daher gilt es als vorrangig, den Schuldenabbau wie im Jahre 2002 begonnen, im Auge zu behalten.
Zur finanziellen Lage:
| (1) Der Stand der Schulden betrug am 31.12.2001 | 4.642.000,00 €. |
| Der Stand der Schulden wird am 31.12.2010 betragen | 1.540.245,48 €. |
| Die Schulden werden sich in diesem Zeitraum verringert haben um | 3.101.754,52 €. |
| (2) Der Fehlbetrag 2001 betrug | 832.684,95 € |
| Dieser Fehlbetrag konnte mithin 2009 vollständig abgebaut werden. | |
| (3) Die bereits im Haushalt 2009 aus haushaltsrechtlichen Gründen veranschlagte | |
| Kreditaufnahme von | 80.300,00 € |
| wird für vermeidbar gehalten, weil mit den finanziellen Mitteln immer | |
| sparsam umgegangen wird. |
Die Samtgemeinde Oldendorf steht dank der strikten Sparpolitik der letzten Jahre recht gut da. Der Sparwille steht auch weiterhin im Vordergrund.
Nur durch ehrliche und offene gemeinde- und kreisgrenzenübergreifende Gespräche mit den Nachbarkommunen können wir für unsere landschaftlich reizvoll direkt an der Deutschen Fährstraße (Oste) gelegene Region etwas Zukunftsfähiges erreichen. Mit Hilfe der Maritimen Landschaft Unterelbe GmbH (MLU), dem Tourismusverband Landkreis Stade/Elbe e.V. und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Stade kann uns möglicherweise eine touristische und damit wirtschaftliche Belebung unserer Region gelingen.
Die Arbeitsgemeinschaft Osteland (http://www.osteland.de/) ist weiterhin mit dem Projekt der Deutschen Fährstraße überregional aktiv und der Verein für Kultur und Naturtouristik Himmelpforten-Oldendorf (http://www.mehr-als-ein-dorf.de/) sorgt überaus engagiert für die Ausarbeitung der touristischen Angebote vor Ort.
